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Startseite » Kinderlos verstorben – wer soll erben?
Lokales

Kinderlos verstorben – wer soll erben?

Anzeige von: Notariat Kapfenberg4. November 20262 Minuten Lesezeit
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Ein Testament sichert den Ehepartner gegen Ansprüche Dritter ab. Foto: Adobe Stock
Ein Testament sichert den Ehepartner gegen Ansprüche Dritter ab. Foto: Adobe Stock
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Ein gültiges Testament ist für kinderlose Ehepaare essenziell, um den überlebenden Partner vollständig abzusichern.

Ein Mann mit Anzug und Krawatte

Dr. Guido Schwab, öffentlicher Notar vom Notariat Kapfenberg, berät Sie gerne bei all Ihren Fragen rund ums Testament.

Wer heiratet, geht oft davon aus, dass der eigene Partner im Todesfall alles erbt. Doch das stimmt nicht immer. Unabhängig davon, ob Ehepaare Kinder haben oder nicht, kann die gesetzliche Erbfolge anders aussehen als erwartet.

Ein Beispiel

Maria und Thomas sind seit vielen Jahren verheiratet. Sie haben keine Kinder. Als Thomas unerwartet verstirbt, geht Maria davon aus, dass sie sein gesamtes Vermögen erbt. Doch Thomas hat kein Testament hinterlassen und seine Eltern leben noch.

Was passiert nun?

Nach österreichischem Recht erhält Maria in diesem Fall zwei Drittel des vorhandenen Vermögens. Das restliche Drittel steht den Eltern von Thomas zu. Sie erben also mit, obwohl Maria und Thomas ihr gemeinsames Leben miteinander verbracht haben. Für Maria kann das unerwartete Folgen haben. Vielleicht muss sie sich plötzlich mit Fragen rund um das gemeinsame Zuhause oder die finanzielle Absicherung auseinandersetzen. Was viele nicht wissen: Auch ohne Kinder ist der Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe.

Mit einem Testament vorsorgen

Wer möchte, dass der Ehepartner bestmöglich abgesichert ist, sollte sich rechtzeitig mit der eigenen Nachlassplanung beschäftigen. Mit einem Testament lässt sich festlegen, wer das eigene Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dabei können die persönlichen Wünsche berücksichtigt und unnötige Unsicherheiten für die Hinterbliebenen vermieden werden. Denn über den eigenen Nachlass nachzudenken, ist keine Frage des Alters. Es ist eine Möglichkeit, für jene Menschen vorzusorgen, die einem besonders wichtig sind. Das Notariat Kapfenberg unterstützt Sie dabei, die passende Lösung für Ihre persönliche Lebenssituation zu finden.

Logo Öffentliche Notare Mühl.Schwab

Für nähere Auskünfte:
Mühl.Schwab – Öffentliche Notare
Wiener Straße 29, 8605 Kapfenberg
Tel. 03862/28800-0
office@notariat-kapfenberg.at

Notariat Kapfenberg Recht einfach erklärt Testament
Notariat Kapfenberg – Öffentliche Notare Mühl.Schwab
Notariat Kapfenberg
  • Website

Das Notariat Mühl, Schwab & Partner in Kapfenberg bietet umfassende und zukunftsorientierte Rechtsberatung für Privatpersonen sowie Unternehmen. Vom Erb- und Immobilienrecht bis hin zu Gesellschaftsgründungen und digitalen Notariatsdienstleistungen steht Ihnen das erfahrene Team als verlässlicher Partner zur Seite.

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