E-Scooter-Fahrer müssen sich seit kurzem an neue gesetzliche Bestimmungen halten.
Seit 1. Mai gelten neue gesetzliche Regelungen für den Betrieb von E-Scootern. Die Fahrzeuge müssen mit Blinkern ausgestattet sein, die am Lenker angebracht sowie nach vorne und hinten gut sichtbar sind. Zusätzlich ist wie schon bisher auch eine Klingel oder Hupe vorgeschrieben. Auch zwei weiße Rückstrahler nach vorne, zwei rote nach hinten und zwei gelbe an den Seiten sind nun verpflichtend. Zudem sind bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ein weißes nicht blinkendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich.
Kein Transportfahrzeug
Darüber hinaus dürfen mit einem E-Scooter weder andere Personen noch Gegenstände transportiert werden. Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser genutzt werden. Das Befahren des Gehsteigs ist untersagt, außer es ist ausdrücklich erlaubt. Und natürlich darf auch ein E-Scooter nicht alkoholisert in Betrieb genommen werden, die Grenze liegt bei 0,5 Promille. Überdies besteht für Benutzer unter 16 Jahren eine Helmpflicht.
Appell an die Vernunft
„E-Scooter sind praktisch, aber nur dann sicher, wenn sich alle an die Regeln halten“, sagt die Sicherheitskoordinatorin des Bezirkspolizeikommandos Bruck-Mürzzuschlag Silvia Posch. „Sicherheit entsteht durch Miteinander, also fahren Sie rücksichtsvoll und achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer.“





