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Startseite » „Sicherheit durch Miteinander“
Lokales

„Sicherheit durch Miteinander“

Rundschau Redaktionvon Rundschau Redaktion20. Mai 20262 Minuten Lesezeit
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Ein schwarz-gelber Elektro-Scooter
Seit 1. Mai gelten neue gesetzliche Regelungen für den Betrieb von E-Scootern. Foto: Adobe Stock
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E-Scooter-Fahrer müssen sich seit kurzem an neue gesetzliche Bestimmungen halten.

Seit 1. Mai gelten neue gesetzliche Regelungen für den Betrieb von E-Scootern. Die Fahrzeuge müssen mit Blinkern ausgestattet sein, die am Lenker angebracht sowie nach vorne und hinten gut sichtbar sind. Zusätzlich ist wie schon bisher auch eine Klingel oder Hupe vorgeschrieben. Auch zwei weiße Rückstrahler nach vorne, zwei rote nach hinten und zwei gelbe an den Seiten sind nun verpflichtend. Zudem sind bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ein weißes nicht blinkendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich. 

Kein Transportfahrzeug

Darüber hinaus dürfen mit einem E-Scooter weder andere Personen noch Gegenstände transportiert werden. Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser genutzt werden. Das Befahren des Gehsteigs ist untersagt, außer es ist ausdrücklich erlaubt. Und natürlich darf auch ein E-Scooter nicht alkoholisert in Betrieb genommen werden, die Grenze liegt bei 0,5 Promille. Überdies besteht für Benutzer unter 16 Jahren eine Helmpflicht.

Appell an die Vernunft

„E-Scooter sind praktisch, aber nur dann sicher, wenn sich alle an die Regeln halten“, sagt die Sicherheitskoordinatorin des Bezirkspolizeikommandos Bruck-Mürzzuschlag Silvia Posch. „Sicherheit entsteht durch Miteinander, also fahren Sie rücksichtsvoll und achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer.“

Eine Polizistin mit einem E-Scooter. Dahinter eine Tafel mit der Aufschrift "Gemeinsam sicher mit unserer Polizei".
Silvia Posch: „E-Scooter sind praktisch, aber nur sicher, wenn sich alle an die Regeln halten.“ Foto: KK
Bezirkspolizeikommando Bruck-Mürzzuschlag E-Scooter Polizei
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