Das Land siedelt den Wolf vom Artenschutz- in das Jagdrecht um. Auch für Biber, Fischotter und Krähen sind neue Regelungen geplant. Verfängliche Abschussplan-Formulierung wird repariert. Die entsprechenden Novellen sind in Begutachtung.
An der Stelle im steirischen Natur- bzw. Artenschutzgesetz, an der die besonders geschützten Arten laut Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) aufgelistet sind, wird künftig ein sehr prominenter Vertreter fehlen: der Wolf. Jedenfalls wenn es nach den Plänen der Landesregierung geht. Meister Isegrim wird legistisch umgesiedelt. Zwar behält er de facto seinen FFH-Status (dieser ist ja europarechtlich geregelt), aber alle Belange rund um den Wolf sollen in Zukunft im Jagdgesetz abgehandelt werden.
Schadensabwendung
Neu geregelt wird zudem der Abschuss von Bibern, Fischottern und Krähen, um Schäden von Landwirtschaft und Fischerei abzuwenden, im Falle des Bibers geht es auch um Gefährdung von Infrastruktur oder Hochwasserschutz. Im Sinne der Forstwirtschaft werden rotwildfreie Zonen auf Damwild ausgeweitet. Verbreitert wird das erlaubte Einsatzgebiet von Nachtzieltechnik, und zwar auf Fuchs, Dachs und Waschbär auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfe liegen zur Begutachtung auf, die Stellungnahmefrist fürs Naturschutz- und fürs Jagdgesetz endet mit 28. April, für die Biberverordnung mit 12. Mai.
Formulierung zum Abschussplan wird repariert
Geändert ist im Entwurf zum Jagdgesetz auch der in einer vorangegangenen Novelle „verschlimmbesserte“ Absatz 3e des Paragraphen 56. Er hatte zuletzt zu zahlreichen Verfahren gegen Jäger schon wegen kleinster Abweichungen vom Abschussplan geführt. Die neue Formulierung gibt den Bezirksjägermeistern Ermessensspielraum zurück, was die Beurteilung der Planerfüllung und die Meldung an die Behörde betrifft.





