Die Obersteirische Rundschau Medien GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von Dienstleistern und Web-Shops (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) BGBl. I Nr. 76/2023 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rundschau-medien.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Der auf der Website eingesetzte PDF-Reader DearFlip (DFlip) des Anbieters DearHive (https://dearhive.com/) zur Darstellung von E-Paper-Inhalten ist zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Erklärung nicht vollständig barrierefrei.
Eine grundlegende Navigation innerhalb des Readers ist mit der Tastatur möglich (Blättern mit den Pfeiltasten sowie das Verlassen des Readers mittels ESC-Taste).
Weitere Bedienelemente sind jedoch nicht über die Tastatur erreichbar. Dazu zählen:
- Übersichts-,
- Zoom-,
- Vollbild-,
- Teilen-,
- Suchen-,
- Drucken-,
- Download-,
- Einzelseiten- und
- Ton-Funktionen.
Darüber hinaus werden die Bedienelemente des PDF-Readers von Screenreadern nicht oder nicht ausreichend erkannt bzw. vorgelesen.
Ob der Inhalt der dargestellten PDF-Dateien selbst von Screenreadern vorgelesen werden kann, hängt von der jeweiligen barrierefreien Aufbereitung der einzelnen PDF-Dokumente ab.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit einiger der bereitgestellten PDF-Dokumente befinden sich im Abschnitt „c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften“.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Auf der Website www.rundschau-medien.at werden Inhalte einer tagesaktuellen Zeitung veröffentlicht. Dabei werden täglich bis zu mehrere hundert Bilder hochgeladen und veröffentlicht.
Die barrierefreie Aufbereitung jedes einzelnen Bildes durch die manuelle Erstellung aussagekräftiger Alternativtexte würde einen unverhältnismäßig hohen organisatorischen und personellen Aufwand darstellen und ist daher derzeit nicht vollständig umsetzbar.
Als Kompromisslösung wird jedoch sichergestellt, dass zumindest das jeweilige Titelbild jedes Beitrags mit einem beschreibenden Alternativtext versehen wird, da dieses in der Regel wichtige Inhalte zusammenfasst.
Die Redaktion ist bestrebt, die Barrierefreiheit der Inhalte im Rahmen der verfügbaren Ressourcen schrittweise zu verbessern.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
PDF-Dokumente, die auf www.rundschau-medien.at zum Download zur Verfügung gestellt werden, und vor dem 28.06.2025 erstellt wurden, fallen im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) nicht in den Geltungsbereich. Diese sind derzeit nicht barrierefrei. Da sie keine Tags und Meta-Daten besitzen, sind sie nicht oder unzureichend von Screenreadern erfassbar.
Wenn Sie eine Auskunft zu den nicht barrierefreien Dokumenten wünschen, schreiben Sie eine E-Mail an office@rundschau-medien.at.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.01.2026 auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Uns ist es ein großes Anliegen, unsere Website möglichst bedienbar und zugänglich zu gestalten. Wenn Sie Barrieren begegnen, die Sie an der Bedienung unserer Website hindern – Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, mit Ausnahme der hier beschriebenen Probleme – bitten wir Sie, uns per E-Mail zu kontaktieren.
Bitte senden Sie uns in einem solchen Fall eine Beschreibung des Problems und die URL(s) der betroffenen Website oder des betroffenen Dokuments an office@rundschau-medien.at.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie schnellstmöglich kontaktieren.
Kontakt der zuständigen Stelle
Obersteirische Rundschau Medien GmbH
E-Mail: office@rundschau-medien.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
