Durch ein neues Gesetz haben nun auch PensionistInnen und Pensionisten Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Ab sofort haben auch PensionistInnen einen geregelten Anspruch auf ambulante medizinische Rehabilitation. Die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber aktiv Versicherten wurde mit dem Budgetbegleitgesetzt 2027-2028 beseitigt. Die neue Regelung ist sowohl im Allgemeinen als auch im Gewerblichen und dem Bauern-Sozialhilfeversicherungsgesetz verankert. Damit können etwaige Therapien nun wohnortnah und in das gewohnte Lebensumfeld integriert erfolgen, ohne dass ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt notwendig ist.
Freude auch in Bruck
Die neue Gesetzeslage freut auch die Geschäftsfeldleiterin der ambulanten medizinischen Reha der Stadtwerke Bruck Silvia Wolfsteiner. „Mehr als zwei Jahrzehnte haben wir gemeinsam mit zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern für diese Gleichstellung gekämpft“, sagt sie. „Dass Menschen nach einer Erkrankung allein aufgrund ihres Pensionsstatus keine wohnortnahe ambulante Rehabilitation erhalten sollten, war medizinisch nie nachvollziehbar. Das ist ein wichtiger Tag für die Chancengleichheit älterer Menschen und ein Meilenstein für die ambulante Rehabilitation in Österreich.“






