Obersteirische Rundschau, 3./4. Dezember 2025, Ausgabe Mürztal-Waldheimat

| LOKALES 4 3./4. Dezember 2025 Lehrlingswohnhaus für bis Der neue Lehrlingscampus der Voestalpine Böhler befindet sich direkt neben dem Ausbildungszentrum. Foto: PA Kapfenberg. Die Voestalpine bot erstmals einen Ein- blick in den neuen Lehrlingscampus, im August zogen die ersten 30 Lehrlinge ein. In rund zwei Jahren Bauzeit ist in Kapfenberg der Voestalpine Böhler Campus entstanden. Ende August zogen nun die ersten 31 Lehrlinge in das Wohnhaus ein, in dem sich 60 Wohneinheiten zur Einzelnutzung befinden. Bei einem Medientermin gab der Konzern erstmals Einblick in den neuen Wohnkomplex. „Mit dem Voestalpine Böhler Campus entsteht ein Ausbildungsumfeld, das völlig neue Maßstäbe setzt – technisch, pädagogisch und infrastrukturell“, sagte der Leiter der High Performance Metals Division Reinhard Nöbauer beim Medientermin. Die Wohneinheiten sind vollständig ausgestattet und liegen diDivisionsleiter Reinhard Nöbauer (li.) und Konzernchef Herbert Eibensteiner beim Pressegespräch. Gunther Prelog (li.) und Richard Vadlja führten durch den neuen Campus, der einen perfekten Blick auf das vor zwei Jahren eröffnete neue Stahlwerk bietet. Fotos: PA Neuer Wohnraum für Aflenz Aflenz. Im Beisein mehrerer Ehrengäste wurde das Wohnbauprojekt Aflenz-Kurort 18a mit neun neuen Wohnungen offiziell seiner Bestimmung übergeben. Für die Errichtung verantwortlich zeichnete die Firma „Leben in Aflenz“ (LiA) mit Eigentümer Stefan Pierer. Geschäftsführer Günther Essenko konnte neben Vertretern der bauausführenden Betriebe unter anderen Bürgermeister Hubert Lenger und mehrere Mitglieder des Gemeinderates sowie Architekt Philipp Holz und Pfarrer Anthony Nwa- chukwu zu der Eröffnung begrüßen. Gestartet wurde das Projekt „Leben in Aflenz“ bereits 2007 mit dem ersten Grundkauf durch die Familie Pierer. 2014 wurden die ersten beiden Häuser an die MieterInnen übergeben, seitdem wurde fast jedes Jahr ein neues Wohnbauprojekt in Aflenz eröffnet. Für das kommende Jahr sind acht weitere Wohnungen und drei GeHubert Lenger, Anthony Nwachukwu, Günther Essenko und Philipp Holz (v. li.) bei der Eröffnung. Foto: KK werbeflächen geplant, die in vorhandenen Gebäuden entstehen sollen. Ihr Notar, Ihr sicherer Zugang zum Recht Kapfenberg. Verstirbt ein Ehegatte kinderlos und hinterlässt er neben dem überlebenden Ehegatten noch seine Eltern, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang erbberechtigt ist. Hat der Verstorbene kein gültiges Testament errichtet, so ist der überlebende Ehegatte zu zwei Dritteln erbberechtigt, während die Eltern des Verstorbenen zu insgesamt einem Drittel gesetzlich erbberechtigt sind. Wenn ein Elternteil des Verstorbenen nicht mehr lebt, fällt dessen Anteil wiederum an den überlebenden Ehegatten. Sind beide Eltern (vor)verstorben, ist der überlebende Ehegatte der gesetzliche Alleinerbe. Anders ist die Rechtslage, wenn der kinderlose Verstorbene eine rechtswirksame letztwillige Verfügung errichtet und den Ehegatten zum Alleinerben eingesetzt hat. Da für Eltern des Verstorbenen kein Pflichtteilsanspruch (mehr) besteht, sind sie – ebenso wie andere Verwandte des Verstorbenen – in diesem Fall grundsätzlich nicht erbberechtigt. Um den überlebenden Ehegatten bestmöglich abzusichern, empfiehlt sich sohin bei kinderlosen Ehen die Errichtung eines Testaments. Für nähere Auskünfte: Wiener Str. 29, 8605 Kapfenberg Tel. 03862/28800-0 office@notariat-kapfenberg.at Notarsubstitut Mag. Moritz Brauneder. Foto: KK

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