Obersteirische Rundschau, 3./4. Dezember 2025, Ausgabe Leoben

| LOKALES 4 3./4. Dezember 2025 Waasenplatz 1 | 8700 Leoben Hauptplatz 18 | 8720 Knittelfeld Tel. 05 7466 E-Mail: office@eca-steiermark.at Web: www.eca-steiermark.at Foto: ECA FAMILIENFREUNDLICHSTER BETRIEB DER STEIERMARK 2015 Award-Gewinner Steuerberater des Jahres 2015 - 2016 - 2017 & 2018 Allrounder Steiermark Bereits zum 4. Mal! Umsatzgrenze für Kleinunternehmer – Teil 1 Zeitpunkt der Leistungserbringung Bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ist es somit nicht von Bedeutung, wann das Entgelt vereinnahmt wird. Vielmehr kommt es auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum ausgeführten Leistungen an. Daher ist auch im Fall der Ist-Besteuerung für die Berechnung der Umsatzgrenze und somit für die Prüfung, ob die Kleinunternehmerbefreiung besteht, nicht auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, sondern auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen. Bei der Ist-Besteuerung müssen Unternehmen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn sie auch tatsächlich die Zahlungen von ihren Kunden erhalten haben. Beispiel: U versteuert nach dem Ist-System. Er erbringt im Jahr 2025 Leistungen, für die er € 40.000,00 in Rechnung stellt. An Einnahmen fließen bei ihm im Jahr 2025 lediglich € 5.000,00 zu. Im Jahr 2026 werden die restlichen € 35.000,00 vereinnahmt. Für im Jahr 2026 erbrachte Leistungen werden € 50.000,00 in Rechnung gestellt, die auch zur Gänze 2026 bezahlt werden. Lösung: In beiden Jahren ist die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, da im Jahr 2025 Leistungen in der Höhe von € 40.000,00 und im Jahr 2026 in der Höhe von € 50.000,00 erbracht werden. Dass im Jahr 2026 Entgelte in Höhe von insgesamt € 85.000,00 zufließen, ist irrelevant. Sonja Haingartner, PMBA Mag. Anita Pfnadschek Neuer Aufzug für LKH-Unterführung Leoben. Nachdem die Stadt Leoben vor zwei Jahren den Personenlift am spitalsseitigen Ausgang der LKH-Unterführung erneuert hat, wird nun auch der stadtseitige Aufzug komplett erneuert. Die Inbetriebnahme ist für Ende Dezember vorgesehen, die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 60.000 Euro. Platz für die Menschenrechte Leoben. Mit der feierlichen Anbringung der Tafel wurde ein Teil des Gärnerparks in Leoben offiziell in „Platz der Menschenrechte“ umbenannt. Das Areal befindet sich im Bereich des Mahnmals für die Opfer des Faschismus und soll als sichtbares Zeichen für Würde, Freiheit und gelebte Solidarität fungieren. Der Platz soll künftig für Aktivitäten rund um das Thema Menschenrechte genutzt werden, Auftakt ist die Veranstaltung „Licht für Menschenrechte“, die am Mittwoch, dem 10. Dezember, geplant ist. Neben dem Aufstellen eines Lichterbaums wird dabei auch das 50-jährige Bestehen der Amnesty-International-Gruppe Leoben gefeiert. Beginn ist um 15 Uhr, musikalisch umrahmt wird der Abend durch ein Bläserensemble der Bergkapelle Seegraben. Vertreter der Stadt und der Amnesty-International-Gruppe Leoben bei der offiziellen Benennung des Platzes. Foto: KD Leoben. Am 10. Dezember tritt der Gemeinderat zur Budgetsitzung zusammen, der Entwurf des Haushaltsplans wurde vorab bei einem Medientermin vorgestellt. Mit Aufwendungen in der Höhe von knapp 115 Millionen Euro im Ergebnishaushalt liegt das Stadt Leoben plant mit 115 Volumen des Haushaltsplans der Stadt Leoben für das kommende Jahr ziemlich genau auf dem Niveau, das schon für heuer veranschlagt war. Sparen bei Sachkosten. Finanzstadtrat Willibald Mautner präsentierte den Entwurf, der dem Gemeinderat zur Abstimmung in der Sitzung am 10. Dezember vorliegt, gemeinsam mit Bürgermeister Kurt Wallner, Stadtrat Walter Reiter und Gemeinderätin Susanne Sinz. „Durch vorausschauende Planung und konsequente Einsparungen auch innerhalb der Verwaltung wurden bei den Sachkosten rund 2,2 Millionen Euro eingespart“, sagte MautWillibald Mautner, Walter Reiter, Susanne Sinz und Kurt Wallner bei der Präsentation des Budgetentwurfs. Foto: Russold

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA0ODA=