| LOKALES 6 5./6. November 2025 Prüfung in Gold, Silber und Bronze St. Peter-Freienstein. Drei Gruppen der FF St. Peter-Freienstein stellten sich der jüngsten Branddienstleistungsprüfung in den Stufen Bronze, Silber und Gold. Vor den strengen Augen des Bewerterteams sowie im Beisein von Bereichskommandant-Stellvertreter Alexander Siegmund und Bürgermeister Wolfgang Gomar konnten alle Kandidaten die Herausforderung souverän meistern. Die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer der FF St. Peter-Freienstein mit dem Bewerterstab und den Ehrengästen. Foto: Tomsits Leoben. Das Unbehagen über den Steinbruch auf dem Galgenberg ebbt nicht ab, zusätzlich geplante Betonmischanlage befeuert den Unmut noch mehr. Bei einem Infoabend im Leobener Museumsturm informierte die Interessensgemeinschaft für ein lebenswertes Leitendorf, kurz IGLL, über den aktuellen Stand der Dinge rund um den Steinbruch am Galgenberg und die geplante Betonmischanlage auf dem Bergbauareal. Am Podium saßen Barbara Wiltschi, Jutta Holl-Paris und Willibald Mautner als VertreterInnen der Bürgerinitiative sowie Rechtsanwalt Klaus Hirtler und Arbeiterkammer-Jurist Werner Anzenberger, der sich ebenfalls intensiv in die Materie eingelesen hat. Rund 1000 Anrainer. In den vergangenen Jahren hat die Abbautätigkeit am Galgenberg stark zugenommen, Anrainer sind mit erheblicher Belastung durch Lärm und Staub konfrontiert, bei einem Sprengunfall im Jahr 2021 schlugen rund 100 Steine im Umkreis von 300 Metern ums Betriebsareal ein. In dieser 300-Meter-Zone befinden sich unter anderem die HLW und das Schulzentrum Pestalozzi sowie Häuser und Wohnungen von rund 1000 Leobenerinnen und Leobenern. „Die Behörde müsste von sich aus Viele von ihnen haben sich in einer Zeit in Oberleitendorf angesiedelt, in welcher der Steinbruch de facto als Relikt angesehen wurde. „Falsch deklariert“. Ein Kardinalfehler ist aus Sicht der IGLL und ihrer Rechtsberater vor einem Vierteljahrhundert geschehen, nämlich bei der Ablösung des früheren Berggesetzes durch das Mineralrohstoffgesetz, kurz Minrog. Unter der rückblickend falschen Annahme, dass es keine nennenswerte Nutzung mehr geben werde, sei der Steinbruch als Bagatellbetrieb in das neue Gesetz überführt worden. „Dadurch gibt es keine Auflagen und auch keine Limits für den Abbau“, so Barbara Wiltschi. Keine Parteienstellung. „Die gesetzliche Einstufung hätte so nie erfolgen dürfen, sie ist auch unter den damaligen Umständen nicht nachvollziehbar, da es sich auch davor um keinen ungefährlichen Betrieb gehandelt hat“, sagte Anzenberger. „Der ganze Betrieb mit diesem Abbau und Sprengungen neben dem Siedlungsgebiet ist völlig aus der Zeit gefallen und meines Erachtens unrechtmäßig“, so der Jurist. Bloß klagbar ist die Sache nicht, da das Minrog weder den Anrainern noch der Gemeinde eine Parteienstellung einräumt. Anzenberger sieht das Land bzw. die Der Steinbruch Galgenberg vom Stadtteil Mühltal aus gesehen. Foto: KD
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