Seite 24 22./23. Oktober 2025 WERBUNG www.rundschau-medien.at JAGD UND WALD Obersteiermark. Eine kleine Textpassage im Jagdgesetz erweist sich in der Praxis als Bürokratiemonster. Der Mürzer Bezirksjägermeister Hannes Fraiß drängt auf eine Änderung. Die steirischen Weidleute könnten bemerkenswert viel Post von den Bezirkshauptmannschaften bekommen. „Allein in der Mur-Mürz-Region haben wir hunderte Verfahren wegen Nichterfüllung von Abschussplänen“, sagt der Mürzzuschlager Bezirksjägermeister Hannes Fraiß. Und wie so oft ist es ein Detail, in dem ein Teuferl steckt, das Ungemach hervorruft. Die Formulierung. In diesem Fall ist das Detail der Absatz 3e des Paragraphen 56 im steirischen Jagdgesetz. Dort heißt es seit einer Novelle im Jahr 2024: „Abweichungen von den festgesetzten Abschussplänen sind der Behörde aufgelistet spätestens bis Ende des Jagdjahres zu melden.“ Eine Formulierung, die in der Praxis kein bisschen Luft lässt. Ob man es sich in etwa so vorstellen kann, dass man beim Autofahren nicht nur für Tempo über 130 angezeigt wird, sondern für alles, was nicht exakt 130 ist, also auch für 129? „Der Vergleich ist sicher zu überspitzt, aber die RichZitiert „Ich will die Leute nicht melden müssen wegen jeder Kleinigkeit.“ Hannes Fraiß „Das ehrliche Bemühen der Jäger tung zeigt er schon, ja“, sagt der Bezirksjägermeister auf diese Frage. Ursache egal. „Wäre nicht pauschal von Abweichungen die Rede, sondern von wesentlichen Abweichungen, oder nicht schlüssig begründbaren Abweichungen, dann wäre die Sache praktikabel“, sagt Fraiß. „So aber ist es vollkommen unerheblich, ob der Plan vielleicht nur ganz knapp verfehlt wurde, und vor allem auch, warum er verfehlt wurde. Ob sich etwa der Lebensraum aprupt verändert hat, zum Beispiel durch Unwetterschäden, oder ob ausgerechnet zur Hauptjagdzeit außergewöhnlich starker Einfluss durch Freizeitnutzung vorhanden war.“ Mögliche Folgen. „Im zweifachen Sinn des Wortes fehlt mir die Möglichkeit, das ehrliche Bemühen der Jäger zu respektieren“, sagt Fraiß. Und das setzt sich zur Bezirksbehörde fort. Weil nämlich auch sie keinen Auslegungsspielraum hat, das Verfügen von Maßnahmen ist im Gesetz als Muss-Bestimmung festgeschrieben, kommt es zur oben genannten Flut an Verfahren. Sehr wohl Spielraum gibt es bei der Art der verfügten Maßnahmen, sie reichen von der kulanten Anrechnung der Verfehlung auf den nächstjährigen Abschuss über Geldstrafen bis hin zur verordneten Auflösung von Pachtverträgen. „Wird gestraft und es kommt zum Wiederholungsfall, kann auch die Jagdkarte eingezogen werden“, so Fraiß. Ein besonders drastisches Szenario wäre, jedenfalls theoretisch, bei Gemeindejagden möglich: „Zwei andere verfehlen den Abschuss um jeweils bloß ein Stück, und der Obmann müsste deswegen um seine Jagdkarte bangen? Das will wirklich keiner!“ Forderung und Lob. „Eine Reparatur dieser Stelle im Gesetzestext ist dringend notwendig, sonst kommen wir vor lauter Bürokratie nicht mehr dazu, uns draußen in den Revieren um das Wesentliche zu kümmern, und auch bei der Behörde werden viele Ressourcen dadurch gebunden“, sagt Hannes Fraiß, „und außerdem will ich die Leute einfach nicht melden müssen wegen jeder Kleinigkeit.“ Denn mit diesen Leuten, sprich, der Jägerschaft im Jagdbezirk Mürzzuschlag, hat er große Freude. „Ich würde mit keinem Bezirk tauschen wollen“, sagt Hannes Fraiß, „wir haben über den Jagdschutzverein eine hervorragende Jungjägerausbildung, beim jüngsten Prüfungstermin konnten wir die weiße Fahne herausholen, weil ausnahmslos alle bestanden haben. Wir haben außerordentlich engagierte Jägerinnen, den besten Hundestützpunkt, ganz einfach gute Leute in wirklich allen Bereichen!“ Die nächste Rundschau erscheint am 5./6.11.2025 Anzeigenschluss: Mittwoch, 29.10.2025 Tel. 03862 / 8989-250 office@rundschau-medien.at Die weiteren Termine: 19./20. November 2025 3./4. Dezember 2025 NEU 5 6 Obersteiermark. Jagdbares Wild im Rahmen einer wohlbedachten Abschussplanung zur Strecke zu bringen, gehört zu den Kernaufgaben der Jägerschaft. Im Vergleich zur Jagdbeute bringen die Weidleute aus den Revieren mittlerweile aber oft in weitaus höherem Maße Daten mit. „Wir sind in der Steiermark rund 25.000 Beobachter und Kartierer, definitiv das Rückgrat des LebensraumsMonitorings“, sagt der Mürzzuschlager Bezirksjägermeister Hannes Fraiß. „Wir füttern das Wildinformationssystem mit verlässlichen Daten, aktuell läuft eine Kartierungsoffensive der steirischen Jagd.“ „Die Jagd steht wie kaum ein anderer Bereich unter Beobachtung von NGOs“, sagt Fraiß, „die sich sehr häufig an der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der Monitoring
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