Obersteirische Rundschau, 16./17. Juli 2025, Ausgabe Mürztal-Waldheimat

Seite 21 16./17. Juli 2025 www.rundschau-medien.at MOTOR Markt Zahlen Erstes Halbjahr 2025 Pkw-Neuzulassungen im Zeitraum Jänner bis Juni 2025 in der Region Obersteiermark Ost (Kennzeichen BM, LE, LN), jeweilige Veränderung zum Vorjahr in Prozent. Nach Antriebsarten Gesamt 2821 +4,5 davon: Benzin 1052 -12,8 Benzin hybrid 852 +58,7 Diesel 336 -44,0 Diesel hybrid 217 +58,4 Elektro 364 +66,2 Meistzugelassene Marken Volkswagen 537 +/- 0 Skoda 466 +21,4 BMW 209 +97,2 Dacia 207 +3,0 Seat 162 +19,1 Audi 126 -11,3 Toyota 100 +23,5 Mercedes Benz 98 -22,2 Cupra 94 +123,8 Hyundai 84 +55,6 Tendenz nach oben Obersteiermark. Analog zur bundesweiten Entwicklung zeigt sich auch auf dem heimischen Fahrzeugmarkt ein anhaltender Aufwärtstrend. Im ersten Halbjahr 2025 wurden in der östlichen Obersteiermark im Jahresvergleich um 4,5 Prozent mehr Pkw zugelassen (Details siehe Infokasten unten). Elektro- und Hybridantriebe blieben auf dem Vormarsch, der Anteil der reinen Verbrennermotoren sank erstmalig unter die 50-Prozent-Marke. Teils Befreiung, teils Erhöhung Obersteiermark. Die Befreiung leichter Nutzfahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe hat einen Haken, an dem sich Pick-Ups verfangen. Wirtschaftskammer fordert Korrektur. Seit 1. Juli sind leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht von der Normverbrauchsabgabe, kurz Nova, befreit. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich einen Kasten- oder Pritschenwagen anschaffen, bedeutet das einen klaren Kostenvorteil im Vergleich zur früheren Regelung. Zuvor gab es für diese Fahrzeuge der sogenannten „Kategorie N1“ (leichtes Nutzfahrzeug) zwar einen vergünstigten Satz, es war aber eben dennoch eine Abgabenpflicht vorgeschrieben. Kategorie fehlt. Im neuen Gesetzestext ist diese Kategorie N1 nicht mehr explizit genannt. Stattdessen wird festgehalten, dass Kastenwagen und Pritschen nicht als Kraftfahrzeuge gelten, „die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind“. Somit sind sie automatisch von der Nova ausgenommen, nicht aber etwa Kleinbusse mit Passagierbestuhlung. Und an diesem Punkt der Kategorisierung trifft es jetzt die Fahrzeuggattung der Pickups. Verteuerung. Die teils bei Privatkunden, hauptsächlich aber bei Unternehmerinnen und Unternehmern beliebten Fahrzeuge – grob umschreiben große SUVs mit kurzer Kabine und separater Ladefläche – gehören laut Kraftfahrgesetz zwar unverändert in die Kategorie N1, bloß kommt diese eben im Nova-Gesetz nicht mehr vor. Deshalb kommt auf sie die Abgabenformel für Pkw zur Anwendung. „Die Fahrzeuge werden dadurch mit einem Schlag um durchschnittlich elf Prozent teurer“, sagt Thomas Marichhofer, Landesinnungsmeister und stellvertretender Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik. Liste mit null Treffern. In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung sei ursprünglich die Nova-Befreiung für die gesamte Kategorie N1 vorgesehen gewesen, sagt Marichhofer, später dann habe es geheißen, es gehe um „einfache Ausstattung“. Ein Begriff, der weite Auslegungsspielräume gibt, weshalb die Kammer beim Finanzministerium wiederholt klare Anhaltspunkte eingefordert habe. „Es gibt jetzt eine Liste. Allerdings mit dem Effekt, dass kein einziges der in Österreich angebotenen Pick-Up-Modelle die Kriterien erfüllt“, so Marichhofer. „Das ist realitätsfern und muss korrigiert werden. Wie kann man ein Gesetz für Produkte beschließen, die es am Markt gar nicht gibt?“, sagt er mit einem Kopfschütteln. Thomas Marichhofer: „Kriterien sind realitätsfern.“ Foto: Morgenstern Kastenwagen bis 3,5 Tonnen (li.) sind zur Gänze von der Nova befreit, Pritschen ebenso. Bei Pick-Ups (o.) ist eine Gesetzesreparatur gefordert, denn sie sind vorerst sogar schlechtergestellt. Fotos: AdobeStock

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