Seite 4 30. April / 2. Mai 2025 LOKALES www.rundschau-medien.at Waasenplatz 1 | 8700 Leoben Hauptplatz 18 | 8720 Knittelfeld Tel. 05 7466 E-Mail: office@eca-steiermark.at Web: www.eca-steiermark.at Foto: ECA FAMILIENFREUNDLICHSTER BETRIEB DER STEIERMARK 2015 Award-Gewinner Steuerberater des Jahres 2015 - 2016 - 2017 & 2018 Allrounder Steiermark Bereits zum 4. Mal! Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz Ein GmbH-Geschäftsführer kann für Abgaben, die durch eine Außenprüfung festgesetzt werden, auch dann haftbar gemacht werden, wenn diese Abgaben bereits vor der Insolvenz fällig waren. Geschäftsführer einer GmbH haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur dann, wenn gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich vorschreiben oder der Geschäftsführer seinen Sorgfaltspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dies gilt auch für den Fall der Insolvenz. Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG) Das BFG hat in einem aktuellen Erkenntnis festgehalten, dass Geschäftsführer unter den obigen Voraussetzungen aber auch für Abgaben haften, die bereits vor der Insolvenz der GmbH fällig waren, jedoch erst nach Eröffnung der Insolvenz durch das Finanzamt festgesetzt werden. Nachdem das Insolvenzverfahren einer GmbH abgeschlossen worden war, informierte das Finanzamt einen Geschäftsführer der GmbH darüber, dass er für ausstehende Lohnabgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden wird. Dieser wandte gegen seine Haftungsinanspruchnahme ein, dass die Nachzahlungen von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nicht in den Haftungsbescheid aufzunehmen seien, da diese Abgabenverbindlichkeiten auf einer Festsetzung nach Insolvenzeröffnung aufgrund von Prüfungsfeststellungen beruhen, auch wenn diese Steueransprüche schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden waren. Keine ausreichenden Beweise Die Entscheidung des BFG basiert auf der Tatsache, dass der Geschäftsführer keine ausreichenden Beweise darüber vorlegte, dass er keine Mittel zur Begleichung der Abgaben zur Verfügung hatte. Weiters konnte er nicht nachweisen, dass er die Gläubiger der GmbH gleichbehandelt hatte. Aus der Aktenlage ergaben sich zudem keine Anhaltspunkte für eine völlige Vermögenslosigkeit zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben. Mangels Konkretisierung und Behauptung des Ausmaßes der Unzulänglichkeit der verfügbaren Mittel zu den Fälligkeitszeitpunkten kam laut BFG daher eine Beschränkung der Haftung des Geschäftsführers auf einen Teil der Abgabenschulden nicht in Betracht. Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass der Geschäftsführer für Abgaben, die durch eine Außenprüfung festgesetzt werden, auch dann haftbar gemacht werden kann, wenn diese Abgaben ursprünglich vor der Insolvenz fällig waren. Der Zeitpunkt der Festsetzung nach Insolvenzeröffnung ändert nichts an der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben bei Fälligkeit und der Haftung des Geschäftsführers. > Fazit: Die Entscheidung macht deutlich, wie wichtig es für Geschäftsführer ist, die finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen der von ihnen vertretenen GmbH zu überwachen und zu dokumentieren. Ohne die entsprechenden Nachweise kann die Haftung für ausstehende Abgaben der GmbH schnell zu einer persönlichen Verantwortung führen. Sonja Haingartner, PMBA Mag. Anita Pfnadschek Trofaiach feiert 30 Jahre Klimabündnis Trofaiach. Die Stadt Trofaiach feiert heuer ihre 30-jährige Mitgliedschaft im Klimabündnis. Bereits seit 1995 ist Trofaiach Teil des Netzwerks, das mehr als 2000 Gemeinden in 27 europäischen Ländern mit 23 indigenen Partnerorganisationen in Amazonien verbindet und sich mit verschiedenen Maßnahmen für globale Klimagerechtigkeit und lokale Umwelmaßnahmen einsetzt. Das Trofaiacher Naherholungsgebiet Kehrwald aus der Vogelperspektive. Russold Einigung auf Schwarz-Rot Kalwang. Nach der vergangenen Gemeinderatswahl haben sich in der Gemeinde Kalwang die beiden Parteien ÖVP und SPÖ auf eine Zusammenarbeit für die kommenden fünf Jahre geeinigt. Der bisherige Bürgermeister Mario Angerer von der ÖVP wird für die gesamte Funktionsperiode im Amt bleiben, Maria Suppan von der SPÖ übernimmt das zweite Vorstandsmandat in Form der Vizebürgermeisterin. Clemens Draxl von der FPÖ bleibt Gemeindekassier, darüber hinaus will man seiner Partei sämtliche Ausschussvorsitze anbieten, um auch diese aktiv miteinzubinden. Europadialog zum Thema Ukraine Leoben. Zum dritten Mal lädt der Lions Club Leoben-Göß am Montag, dem 5. Mai, zu einem Europadialog in das Kulturquartier Leoben. Unter dem Titel „Europa und die Ukraine“ sprechen dabei Vertreter aus Politik, Diplomatie und der interessierten Öffentlichkeit über die geopolitischen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft. Auch der ukrainische Botschafter in Österreich Vasyl Khymynets wird zu der Veranstaltung erwartet. Beginn ist um 19 Uhr, für SchülerInnen ist der Eintritt frei. Der ukrainische Botschafter Vasyl Khy- mynets kommt nach Leoben. Foto: KK VolksbegehrenInitiator Klaus Katzianka flankiert von Maria Gelienova und Franz Karner. F.: Andreas Katzianka Obersteiermark. Seit 3. April läuft die Sammlung von Unterstützungserklärungen für das Volksbegeheren „SOS Pflege!“. Kernforderungen des Begehrens sind die Abschaffung des Pflegeregresses bei häuslicher Pflege bzw. bei 24-StundenBetreuung, bessere Rahmenbedingungen für Pflegende, eine gesicherte Pflegefinanzierung für alle, speziell auch im häuslichen Bereich, und ein eigenes Pflegestaatssekretariat. Ein weiteres Anliegen, nämlich die pensionsrechtliche Einstufung der Pflege als Schwerarbeit, steht mittlerweile schon auf dem Plan der Bundespolitik. „Das hat uns selbst überrascht“, sagt der Initiator des Volksbegehrens Klaus Katzianka. Der Leobener ist selbst seit der Kindheit auf Pflege angewiesen und betreibt eine Agentur für 24-Stunden-Betreuung. Fürs Einleiten des Volksbegehrens sind knapp 9000 Unterschriften nötig, sie können auf jedem Gemeindeamt oder online mit „Die Pflege geht uns alle an“ der ID Austria geleistet werden. Diese Unterschriften würden dem zugelassenen Begehren automatisch zugerechnet. Insgesamt hoffen Katzianka und seine MitstreiterInnen Maria Gelienova und Franz Karner auf eine Million Unterstützerinnen und Unterstützer. „Das Thema Pflege geht uns schließlich alle an“, sagt Katzianka, „so ziemlich jede und jeder hat im Familien- oder im Bekanntenkreis zumindest eine Person, die direkt davon betroffen ist.“
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