• Die Regionalzeitung mit Inhalt

    Seit 2012 versorgt die Obersteirische Rundschau ihre Leserschaft mit geballter Information über das Geschehen in ihrer Heimatregion. Durch die hohe Qualität und die kostenlose Zustellung an jeden Haushalt wird die Zeitung außerdem von vielen heimischen Unternehmen gerne als Werbeplattform genutzt.
  • Immer total lokal infomiert

    Sie möchten regelmäßig darüber informiert werden, was in Ihrer Heimatregion passiert? Die Obersteirische Rundschau hält Sie umfassend auf dem Laufenden – vom wirtschaftlichen Geschehen bis zu Sport und Kultur, von der Kommunalpolitik bis zum Vereinsleben in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
  • Qualität durch Teamleistung

    Nur wenn sich alle Abteilungen perfekt ergänzen, wenn ein Rädchen wie von selbst ins andere greift, kann ein gutes Produkt entstehen. Bei der Obersteirischen Rundschau gewährleistet das reibungslose Zusammenspiel aus Redaktion, Werbeberatung, Produktion und Backoffice die optimale Kombination aus Lesestoff und Werbebotschaften.
  • Alle 14 Tage in Ihrem Briefkasten

    Die Obersteirische Rundschau erfreut sich einer großen Leserschaft. Alle zwei Wochen werden mehr als 90.000 Haushalte in den Bezirken Bruck-Mürzzuschlag und Leoben sowie in den Regionen Frohnleiten und Birkfeld-Waldheimat mit total lokaler Information versorgt.
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Unsere aktuellen AusgabenUnsere Ausgaben vom 20./21. März 2024:

→ Ausgabe Leoben
→ Ausgabe Bruck an der Mur
→ Ausgabe Mürztal-Waldheimat

Unsere Regionalzeitung

Alle 14 Tage total lokale Information über das aktuelle Geschehen in der Region.

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Mit der Obersteirischen Rundschau sind Sie stets bestens über alles Wissenswerte in Ihrer Umgebung informiert, vom wirtschaftlichen Geschehen bis zu Sport und Kultur, von der Kommunalpolitik bis zum Vereinsleben – professionell aufgearbeitet und völlig kostenlos.

Unser Erscheinungsgebiet

Wir beliefern regelmäßig mehr als 90.000 Haushalte in der Obersteiermark.

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Die Obersteirische Rundschau erfreut sich einer großen Leserschaft. Alle zwei Wochen werden mehr als 90.000 Haushalte in den Bezirken Bruck-Mürzzuschlag und Leoben sowie in den Regionen Frohnleiten und Birkfeld-Waldheimat mit total lokaler Information versorgt.

Ihre Werbemöglichkeiten

Mit der Rundschau gelangt Ihre Werbebotschaft genau dahin, wo sie hingehört.

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Legen Sie Ihren Werbeerfolg vertrauensvoll in die Hände unseres erfahrenen Verkaufsteams. Die bestens geschulten WerbeberaterInnen wissen, wie ihre Werbemaßnahme am besten zur Geltung kommt - egal, ob klassisches Inserat, informative PR-Einschaltung oder attraktive Prospektbeilage.

Unsere Serien für die Wirtschaft in der Region

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Tradition in der Region

Traditionsreiche Familienbetriebe in der Region stellen sich der breiten Öffentlichkeit vor. Weiterlesen
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Unternehmen präsentieren ihre Strategien, wie sie die Herausforderungen der Zukunft meistern wollen. Weiterlesen
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Präsentieren Sie die Stärken Ihres Handelsbetriebes in einem individuellen Firmenportrait. Weiterlesen
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Made in dahoam

Die maßgeschneiderte Werbung für Produktions- und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe. Nutzen Sie die Obersteirische Rundschau als Weiterlesen
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Mit der Obersteirischen Rundschau
immer total lokal informiert

Seit 2012 versorgt die Obersteirische Rundschau ihre Leserinnen und Leser im Bezirk Leoben, im Raum Bruck an der Mur und in der Region Mürztal-Waldheimat mit geballter Information.
Mit großer Leidenschaft sind wir täglich bemüht, den an uns selbst gestellten hohen Ansprüchen zu genügen und Sie gemäß unserem Motto „Total lokal“ über das Geschehen in Ihrer unmittelbaren Umgebung auf dem Laufenden zu halten.
Durch die hohe inhaltliche Qualität und die kostenlose Zustellung an jeden Haushalt in der Region wird die Rundschau darüber hinaus auch von vielen heimischen Unternehmen jeder Art und Größe gerne als Werbepartner genutzt.
Sie möchten wissen, was vor Ihrer Haustür passiert? In der Rundschau steht’s.

1. Allgemeines

  • Diese AGB gelten für alle werblichen Leistungen (Inserate jeglicher Art, Prospektbeilagen und Sonderwerbeformen) die der Verlag erbringt. Durch die Beauftragung einer derartigen Leistung – in welcher Form immer – akzeptiert der Auftraggeber diese AGB uneingeschränkt. Sie gelten immer in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste.

 

2. Auftragserteilung – Auftragsabwicklung

  • Die Auftragserteilung kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen, sie bedarf jedoch für die Gültigkeit einer Bestätigung (schriftlich in Form über das Auftragsformular, per Fax oder E-Mail) durch den Verlag. Bei Wortanzeigen gilt als Bestätigung auch die Vorlage eines Korrekturabzuges bzw. die Übermittlung von Text/Bild durch den Auftraggeber.
  • Für den Inhalt und die Gestaltung, vor allem hinsichtlich der Rechtmäßigkeit (z.B. UWG, MarkenG, MedienG, u.Ä.) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich, der alle für die Durchführung des Auftrages relevanten Daten und sonstigen Informationen vollständig zur Kenntnis bringt auf seine Kosten zur Verfügung stellt und allfällige erforderliche Zustimmungen Dritter einholt. Der Verlag oder dessen Mitarbeiter sind für eine diesbezügliche Prüfung oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet. In diesem Zusammenhang behält sich der Verlag vor, die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine umfassende medienrechtliche Kennung als Anzeige (auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber) vorzunehmen.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die sich aus oder in Zusammenhang einer werblichen Leistung ergeben, vollkommen schad- und klaglos zu halten.
  • Der Auftraggeber hat für die ordnungsgemäße und rechtzeitige (wie in der Auftragsbestätigung festgehalten bzw. in der Preisliste angeführt) Zurverfügungstellung der Druckunterlagen in digitaler Form oder als Text- und Bildvorlage zu sorgen. Die Druckunterlagen betreffend hat dies entsprechend den Reprorichtlinien für Zeitungsdruck der „IG Austria Druck Standard Zeitungen“ bzw. gemäß ÖNORM A 1503, den technischen Richtlinien für die digitale Datenübertragung wie in der Preisliste angeführt zu erfolgen. Werbeprospekte sind fristgerecht (wie in der Auftragsbestätigung vereinbart) an die vom Verlag angegebene Druckerei-Adresse anzuliefern. Bei nicht fristgerechter Anlieferung wird für die korrekte Abwicklung keine Gewähr übernommen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übermittelten Korrekturabzüge innerhalb der genannten Frist mit dem „gut zum Druck“-Vermerk zu genehmigen bzw. Korrekturwünsche zu äußern. Bei nicht fristgerechter Reaktion auf den übermittelten Korrekturabzug gilt die Genehmigung als zum Druck erteilt.
  • Der Verlag ist nicht zur Überprüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten/Informationen – in jedweder Hinsicht – verpflichtet und haftet nicht für allfällige Fehler.
  • Wird im Rahmen eines Anzeigenauftrages ein Inserat vom Verlag gestaltet, so gilt als vereinbart, dass dieses Inserat nur zu Veröffentlichung in Medien des Verlages verwendet werden darf bzw. die Verwertungsrechte beim Auftragnehmer verbleiben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  • Werbliche Einschaltungen dürfen ausschließlich den Zwecken des Auftraggebers dienen. Eine Weitergabe (Verkauf) an Dritte ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verlages zulässig. Im Falle eines diesbezüglichen Zuwiderhandelns gilt eine verschuldensunabhängige Pönale im Umfang des zweifachen Auftragswertes als vereinbart.
  • Platzierungswünsche des Auftraggebers sind für den Verlag nur bei Leistung eines Platzierungszuschlages (lt. Tarif) bindend, es sei denn vom Verlag wurde bei Auftragserteilung schriftlich eine fixe Platzierung zugesichert. Der Ausschluss von Mitbewerber-Werbeeinschaltungen kann nur für gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Bei Wortanzeigen können Platzierungswünsche innerhalb einer Rubrik nicht vereinbart werden, die Anzeigen werden thematisch sinngemäß eingereiht.
  • Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und Weitergabe der einlangenden Briefsendungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftungen.
  • Bei Stornierungen von Aufträgen drei Tage vor dem Anzeigenschluss wird keine Stornogebühr verrechnet. Bei Stornierungen nach dem Anzeigenschluss wird eine Gebühr von 50 % des Tarifwertes verrechnet. Diese Gebühr erhöht sich auf 100 % des Tarifwertes bei Stornierungen, die am Drucktag der „Obersteirischen Rundschau“ erfolgen.

 

3. Verrechnung und Zahlungsbedingungen

  • Die Rechnung wird spätestens am fünften Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Tages erstellt und ist nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig.
  • Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum dem Verlagskonto gutgeschrieben wurde. In diesem Falle hat der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 5 % für Verbraucher und von 12 % für Unternehmer zu bezahlen und ist verpflichtet, dem Verlag entstandene und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Dies betrifft auch vorprozessuale und gerichtlich bestimmte Kosten. Zahlungen werden zuerst auf die entstandenen Kosten der Einbringlichmachung und Zinsen und danach auf die offene Forderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber fällig zu stellen bzw. kann die Durchführung bereits angenommener Aufträge von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
  • Rechnungsreklamationen sind innerhalb von zwei Wochen ab dem Rechnungsausstellungsdatum schriftlich geltend zu machen.
  • Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anrecht auf volle Bezahlung der veröffentlichten Werbeeinschaltung, wenn der Auftrag mit 75 % der Kalkulationsauflage erfüllt ist. Bei Erfüllung unter 75 % ist die Leistung aliquot zu bezahlen.

 

4. Gewährleistung und Haftung

  • Allfällige Reklamationen sind innerhalb von fünf Tagen ab Erscheinung der Werbeeinschaltung schriftlich geltend zu machen, um etwaige Gewährleistungs- und/oder Ersatzansprüche zu begründen.
  • Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Werbeeinschaltungen auf Basis der beigestellten Daten/Informationen. Probedrucke welche nicht auf Auflagenpapier unter den Spezifikationen des Zeitungsdruckes erstellt sind, stellen keine farbverbindliche Vorgabe dar. Farbabweichungen aus drucktechnischen Gründen bleiben daher vorbehalten, sodass für geringfügige Mängel/Minderleistungen keine Gewähr geleistet und nicht gehaftet wird. Ebenso begründen vom Verlag zu vertretende Druckfehler, die den Sinn der Anzeige nicht wesentlich beeinträchtigen keine Ersatz- oder Preisminderungsansprüche.
  • Der Verlag übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber beigestellten Daten/Informationen und Werbemittel jeglicher Art, sich daraus ergebender Satzfehler oder anderer Mängel. Diese hat alleine der Auftraggeber zu vertreten. Die Verwendung durch den Verlag erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfalt.
  • Die Gewährleistung und Haftung des Verlages für Fälle, durch welche die Leistung durch höhere Gewalt oder der Nichterscheinung einer Werbeeinschaltung aufgrund nicht im Einflussbereich des Verlages liegender technischer Mängel erfolgt, ist ausgeschlossen.
  • Aus produktionstechnischen Gründen kann eine 100 %-ige Erfüllung einer Werbeleistung bei Sonderwerbeformen (Prospektbeilagen, Tip-On-Cards usw.) nicht garantiert werden. Eine Toleranzgrenze von 5 % der disponierten Auflage gilt als vereinbart.
  • Im Falle erheblicher vom Auftragnehmer zu vertretender Mängel (z.B. Nichterscheinung der Zeitung oder der Werbeeinschaltung, unvollständige oder fehlerhafte Werbeeinschaltungen) wird Ersatz durch Nachholung der mangelfreien Leistung zum nächstmöglichen Termin geleistet. Ein Preisminderungsanspruch besteht nur, wenn die Ersatzleistung für den Auftraggeber unzumutbar ist. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden gegenüber Unternehmen ausdrücklich ausgeschlossen; der Ausschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern.Generell erfolgt für das Erscheinen einer Werbeeinschaltung in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen keine Gewährleistung und Haftung. Ausgenommen davon sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich davon abhängig gemacht wurden bzw. eine über den Tarif festgelegte Platzierung vereinbart wurde (Titelseiten-Anzeigen, Fixplatzierungen usw).

 

5. Sonstige Bestimmungen

  • Für die Verteilung und Zustellung der „Obersteirischen Rundschau“ durch die Österreichische Post AG gelten deren AGB für Regionalmedien. Diese sind in den betreffenden Punkten integrierter Bestandteil der gegenständlichen AGB.
  • Als Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Bruck an der Mur.
  • Für Rechtsauseinandersetzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Verlagssitz zuständigen Gerichtes vereinbart.
  • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
  • Der Auftraggeber hat Änderungen seines Namens/Fima/Anschrift umgehend schriftlich mitzuteilen; erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden; Änderungsanfragen im Bezug auf Rechnungen können den Fälligkeitszeitpunkt derselben nicht hinauszögern.
  • Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer allenfalls unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und in ihrer Intension am nächsten kommt.

 

6. Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte. Der Inhalt und der Umfang der Datenverarbeitung richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beauftragten bzw. mit Ihnen vereinbarten Produkten und Dienstleistungen.
  • Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen oder Ihrem Unternehmen/Dienststelle erhalten haben. Zudem verarbeiten wir Daten, die wir im Zuge persönlicher Akquisition oder öffentlich zugänglicher Quellen (z.B. Firmenbuch, Vereins- register, Medien u.Ä.) zulässigerweise erhalten haben. Zu den personenbezogenen Daten zählen Personalien wie Name, Adresse, Kontaktdaten, berufliche Stellung u.Ä. Darüber hinaus können darunter auch Auftragsdaten (z.B. Zahlungskonditionen, Umsatzdaten) Werbe-und Vertriebsdaten, Dokumentationsdaten (z.B. Werbeeinschaltungen), Bilddaten (z.B. Fotos), Informationen aus dem elektronischen Schriftverkehr mit unserem Unternehmen (z.B. E-Mails), Verarbeitungsergebnisse, die wir selbst generieren sowie Daten zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sein. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz – Grundverordnung und dem österreichischen Datenschutzgesetz 2018.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr.2 DSGVO) erfolgt zur Erbringung von Anzeigengeschäften, werblichen Dienstleistungen bzw. redaktioneller Veröffentlichungen, insbesondere aber zur Abwicklung und Ausführung der Aufträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Zeitungsverlages und Werbeunternehmen erforderlichen Tätigkeiten. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den konkreten Erfordernissen und können u.a. Bedarfsanalysen, Beratung, Recherche sowie die Anfertigung von Bildnissen usw. umfassen. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind und zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung hinsichtlich für die Auftragserfüllung nicht relevanter bzw. gesetzlich nicht erforderlicher Daten eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen. Mit einer im Rahmen der Auftragserteilung aufgenommenen Geschäftsbeziehung wird die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erteilt. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, so ferne sie nicht im Rahmen der berechtigten Interessenabwägung (Art.6 Abs.1f DSGVO) zugunsten der Obersteirischen Rundschau, eine Datenverarbeitung über die eigentliche Erfüllung des Auftrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen, entgegensteht. In folgenden Fällen erfolgt eine Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen: Verfahren zur Bedarfsanalyse und direkter Kundenansprache, für spezielle Marketing- und Werbezwecke, zur Kundenrückgewinnung und Geschäftssteuerung, im Rahmen der Rechtsverfolgung.
  • Innerhalb der Obersteirischen Rundschau Medien GmbH erhalten diejenigen Stellen bzw. MitarbeiterInnen die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter (z.B. kontoführende Buchführungsunternehmen, IT- sowie Backoffice-Dienstleister) und Vertriebspartner die Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sämtliche Auftragsverarbeiter und Vertriebspartner sind vertraglich dazu verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten. Wir speichern die personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus der BAO oder dem ABGB ergeben. Es besteht jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. Falls Sie der Meinung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen österreichisches oder europäisches Datenschutzrecht verstoßen, ersuchen wir Sie, mit uns in Kontakt zu treten, um Ihre Bedenken klären zu können. Bitte beachten Sie, dass wir bei Bedarf Anpassungen an dieser Information zur Datenverarbeitung vornehmen können.

 

Stand dieser AGB: September 2019; Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Die AGB können Sie hier downloaden.

Unser Team

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Michael Wasshuber

Geschäftsführung
Tel. 03862 / 8989-250
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Karl Doppelhofer

Redaktionsleiter
Tel. 03862 / 8989-257
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Philip Aschenbrenner

Redaktion
Tel. 03862 / 8989-259
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Verena Ebner

Assistenz der Geschäftsführung
Tel. 03862 / 8989-250
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Martin Jurkowitsch

Produktion
Tel. 03862 / 8989-256
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Bernhard Kettler

Redaktion | Produktion
Tel. 03862 / 8989-259
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Simone Rittenbacher, B.A.

Werbeberatung
Tel. 03862 / 8989-254
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Marco Wasshuber

Werbeberatung
Tel. 03862 / 8989-253
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Erika Weiss

Werbeberatung
Tel. 03862 / 8989-252
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Das sagen unsere Kunden über uns

  • Default
  • Title
  • Date
  • Random
  • Matthias Zitzenbacher

    Raiffeisenbank Leoben-Bruck

    "Die Obersteirische Rundschau ist so wie die Raiffeisenbank Leoben-Bruck eng mit der Region verbunden. Deshalb nutzen wir sie für viele erfolgreiche Werbeauftritte und können unsere Kunden so „total lokal“ über unsere Neuigkeiten informieren."

  • Gerhard Deutsch

    MVG, Kapfenberg

    "Die Obersteirische Rundschau berichtet total lokal, und das interessiert die Leser. Genauso wichtig sind aber die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wissen genau, was die Werbekunden brauchen und wie man eine gute Zeitung macht."

  • Christian Trampus

    LCS Leoben

    "Für das LCS – Leoben City Shopping sind zuverlässige Geschäftspartner von höchster Bedeutung. Ich schätze die Obersteirische Rundschau mit ihrem „total lokalen“ Redaktionskonzept als langjährigen, verlässlichen und kompetenten Medienpartner."

  • Ronald Fuchs

    Modehaus Fuchs, Mürzzuschlag, Kindberg

    "Bei der Rundschau merkt man, dass Menschen dahinter stehen, die leidenschaftlich gerne Zeitung machen. Es werden Inhalte veröffentlicht, die man anderswo nicht findet, und durch die vielen Fotos bekommen auch heimische Vereine ihre Anerkennung."

  • Arijan Gashi

    Garten- und Geräte Spezi, Leoben

    "Die Zusammenarbeit mit der Obersteirischen Rundschau war vom ersten Tag an eine fruchtbare. Meine Werbeeinschaltungen werden ebenso professionell wie kreativ umgesetzt und sind stets in einem interessanten redaktionellen Umfeld platziert."

  • Roswitha Hiden

    Trachten Hiden, Übelbach

    "Für uns als expandierendes Unternehmen ist die Obersteirische Rundschau ein idealer Werbepartner. Auch im Brucker Trachten-Store, den wir neben unserem Stammhaus in Übelbach betreiben, verzeichnen wir dank der Rundschau eine hohe Kundenfrequenz."

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Das sagen unsere Leser über uns

  • Default
  • Title
  • Date
  • Random
  • Martin Schmied

    aus Aflenz

    "Die Obersteirische Rundschau lese ich gerne, weil sie mich in optisch ansprechender Form und guter Lesbarkeit über alles Wissenswerte in der Region infomiert. Besonders freut es mich, dass ich auf den vielen Fotos immer wieder bekannte Gesichter finde."

  • Karl Burdian

    aus Bruck an der Mur

    "Die Obersteirische Rundschau wird ihrem Namen und auch ihrem Motto „Total Lokal“ mehr als gerecht. Durch den ausgeprägten Lokalteil mit zahreichen Fotos bin ich immer bestens darüber informiert, was es in meiner Region und rundherum Neues gibt."

  • Kristina Wurzwallner

    aus Langenwang

    "Neben der kompakten Information über das aktuelle Geschehen in meiner Region erfahre ich in der Obersteirischen Rundschau auch immer wieder Wissenswertes über heimische Unternehmen sowie verschiedene Initiativen und Projekte in der Umgebung."

  • Silke Zadra

    aus Kindberg

    "An der Obersteirischen Rundschau schätze ich besonders die umfassende regionale Berichterstattung. Hier erfahre ich wie in keinem anderen Medium, was in meiner unmittelbaren Umgebung geschieht. Deshalb lese ich diese Zeitung sehr gerne."

  • Heinz Ranz

    aus Proleb

    "Die Obersteirische Rundschau ist die beste Regionalzeitung, die ich kenne. Sie verschafft mir einen ausgezeichneten Überblick über die Ereignisse in meiner Region. Außerdem ist sie sehr gut und übersichtlich gestaltet, sodass ich einfach gerne reinschau."

  • Herbert Zechner

    aus Proleb

    "Für mich ist die Obersteirische Rundschau die beste Regionalzeitung. An der „total lokalen“ Berichterstattung schätze ich vor allem den Sportteil, in dem auch kleine Vereine und Randsportarten ihren Platz finden. Ich bin ein Rundschau-Fan der ersten Stunde."

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Über uns

Die Obersteirische Rundschau informiert über lokale und regionale Geschehnisse. Gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische, kulturelle und sportliche Informationen sowie ein Serviceteil stehen dabei im Vordergrund. Ein besonderes Anliegen ist es dabei, die Stärken und die Leistungsfähigkeit der Region und vor allem der Menschen aufzuzeigen.

Kontakt

Obersteirische Rundschau Medien GmbH
Grazer Straße 11, 8600 Bruck an der Mur

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